Neue Regeln für Onlineshopping, Versandhandel und Haustürgeschäfte

Am 13. Juni ist eine neue EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz in Kraft getreten. Ab sofort gelten für Kunden, die online einkaufen, neue Regeln.

Sie vereinheitlicht die Regeln innerhalb der EU und soll Verbraucher unter anderem besser vor versteckten Kosten schützen. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

Rückgabe:

Weiterhin gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Kunde die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückschicken kann. Neu ist: Es reicht nicht aus, das kommentarlos zu tun. Der Verbraucher muss den Widerruf eines Kaufvertrags ausdrücklich erklären - am besten schriftlich. Das geht formlos, mit einem einfachen Satz. Kundennummer, Bestellnummer und Datum sollen in dem Schreiben aufgeführt werden. Die Angabe von Gründen ist nicht vorgeschrieben.

ewiges Widerrufsrecht entfällt:

Bisher gab es das sogenannte "ewige Widerrufsrecht". Das gab es bisher, wenn der Händler den Käufer falsch oder nicht über das Widerrufsrecht belehrt hatte. Jetzt erlischt es bei fehlenden oder falschen Belehrungen spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware - bei Dienstleistungen spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Widerrufsrecht gilt nicht für alle Fälle:

Beispiele:

Der Kauf von Lebensmitteln und Schnittblumen kann nicht widerrufen werden.

Dies gilt auch für Spezialanfertigungen. Anfertigungen nach Kundenspezifikation, also Maßanfertigungen für die persönlichen Bedürfnisse sind vom Widerruf ausgeschlossen.

Medien: Die Bestellung von CDs, DVDs oder Software kann nicht widerrufen werden, sobald die Versieglung geöffnet wurde.

Zeitungen: Einzelbestellungen von Zeitschriften und Zeitungen können nicht widerrufen werden. Aber neu ist: Abonnements können jetzt immer widerrufen werden, unabhängig vom Abonnementspreis.

Kosten für dei Rücksendung:

Bisher durfte der Händler dem Kunden die Kosten für die Rücksendung von Waren nur bei einem Warenwert bis 40 Euro in Rechnung stellen. Ab sofort muss der Kunde die Kosten tragen, der Händler muss ihn aber darüber informieren. Einige große Onlinehändler haben jedoch angekündigt, dass sie die Portokosten trotz der hohen Kosten für die Retouren weiterhin freiwillig übernehmen.

Zahlung:

Der Händler muss dem Kunden mindestens eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten. Außerdem darf er ihm bei Kreditkartenzahlung nur Gebühren in Rechnung stellen, die das Kreditkartenunternehmen auch tatsächlich vom Händler verlangt. Überhöhte Gebühren sind nicht mehr erlaubt.

Schutz vor unfreiwilligen Zusatzleistungen:

Kostenpflichtige Zusatzleistungen im Internet, wie zum Beispiel eine Gepäckversicherung bei Flugbuchungen, dürfen nicht schon mit Häkchen vorgewählt sein. Kunden müssen diese selbst auswählen können.

Die neue EU-Richtlinie gilt übrigens auch für Bestellungen per Telefon, aus dem Katalog sowie für Einkäufe an der Haustür, in der Fußgängerzone oder auf Kaffeefahrten.

Servicehotlines:

Servicehotlines, die zur Klärung von Fragen zu bestehenden Verträgen angeboten werden, dürfen nicht teurer sein als die Kosten für eine "normale" Verbindung. Mehrkosten müssen Sie künftig nicht mehr tragen.